Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:

 

Fehlanreize

Im deutschen Familienrecht ist der „Umgangs“-Elternteil finanziell am besten gestellt, wenn er überhaupt nicht mehr betreut. Das Nicht-Betreuen wird gefördert.

Es gilt das Prinzip „the winner takes it all“. Wer mehr als 50% Betreuungsanteil bekommt, wird finanziell gegenüber dem anderen Elternteil enorm bessergestellt. Bei exakt hälftiger Betreuung hingegen sind die beiden Eltern grundsätzlich finanziell gleichgestellt. Möchten beide Eltern möglichst hälftig betreuen, entfacht das deutsche Familienrecht damit systemimmanent einen absurden Kampf der Eltern um die „rettende“ 50%-Marke. Das heutige Familienrecht ist Ursache von viel Streit gerade unter engagierten Eltern, die beide betreuen möchten. Es erzeugt regelmäßig einen Gewinner und einen Verlierer. Die Kinder stehen immer mit auf der Verliererseite. 

Zusätzlich wird Streit unter Eltern von den Gerichten grundsätzlich als Ausschlusskriterium für ein durchaus mögliches Wechselmodell betrachtet. Streit und bewusst erschwerte Kommunikation werden damit oft zur reinen Prozesstaktik bei Umgangsverfahren, bei denen beide Eltern betreuen möchten.


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