Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:

 

Netto-Vollzeit-Einkommen nur des „Unterhalts“-Elternteils

Für die Berechnung des Unterhalts wird ausschließlich das bereinigte Netto-Einkommen des „Unterhalts“-Elternteils herangezogen. Grundlage für die Ermittlung dieses bereinigten Nettoeinkommens ist das steuerliche Nettoeinkommen. Von diesem werden aber noch verschiedene Positionen wie berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Schulden etc. abgezogen. Darüber hinaus wird dann noch der Selbstbehalt berücksichtigt.


zurück zum Rosenheimer Modell: Basics