Das Rosenheimer Modell. Beide betreuen, beide bezahlen.
Die faire und zeitgemäße Verteilung der Betreuung und der Kosten in Trennungsfamilien.

Derzeitige gesetzliche Regelung:

 

Staatliche Unterstützung vorrangig für den Haushalt des „betreuenden“ Elternteils

Der Haushalt des „betreuenden“ Elternteils (Hauptwohnsitz des Kindes) bekommt im Regelfall den weit überwiegenden Löwenanteil der staatlichen Unterstützung für die Kinder alleinig und darüber hinaus die bessere Lohnsteuerklasse (2). Sein tatsächlicher Betreuungsanteil wird dabei nicht berücksichtigt.

Die Betreuungsleistung und die tatsächlichen Kosten des anderen Elternteils, werden hingegen im Regelfall nicht anerkannt. Sein Haushalt bekommt normalerweise deutlich weniger staatliche Unterstützung für die Kinder. Und er wird mit der Lohnsteuerklasse 1 gegenüber dem anderen Elternteil schlechter gestellt.

Damit fließt das staatliche Geld in der Zeit, wenn die Kinder sich beim „Umgangs“-Elternteil aufhalten, auch weiterhin ausschließlich an den „alleinerziehenden“ Elternteil und erreicht die Kinder nicht beim „Umgangs“-Elternteil, wo sie sich tatsächlich aufhalten und Kosten verursachen. Diese missbräuchliche Verteilung staatlichen Geldes wird im Familienrecht hingenommen.


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